Niedersachsen klar Logo

Juristen dürfen Doktortitel behalten

6. Kammer gibt den Klagen von acht promovierten Juristen statt


Mit Urteil vom 31.05.2010 gab die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts den Klagen von acht promovierten Juristen statt, die sich gegen die Rücknahme der Verleihung ihres Doktorgrades durch die Juristische Fakultät der Universität Hannover wehrtent. In einem weiteren Fall hatte die Universität in der mündlichen Verhandlung die Rücknahme selbst aufgehoben und den Kläger klaglos gestellt.

Den Klägern, berufstätige Juristen aus unterschiedlichen Orten des Bundesgebiets, war die Möglichkeit einer (externen) Promotion und die Betreuung durch einen Professor der Juristischen Fakultät entgeltlich durch ein privates Institut vermittelt worden war. Der ehemalige Professor hatte von dem Institut für seine Bereitschaft, solche externen Promotionen zu betreuen, Zahlungen erhalten und ist aus diesem Grund wegen Bestechlichkeit in 68 Fällen zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Das Verwaltungsgericht hat in der Urteilsbegründung ausgeführt, dass die Promotionen der Kläger materiell rechtmäßig waren. Weder den Strafverfahrensakten noch den Promotionsvorgängen der Universität hätten irgendwelche Anhaltspunkte dafür entnommen werden können, dass der befangene Professor in unzulässiger Weise auf die erfolgten Begutachtungen der Dissertationen durch andere Hochschullehrer oder die Leistungen der Promovenden in der mündlichen Prüfung Einfluss genommen hätte.

Unabhängig davon hätten weder die in diesem Zusammenhang durchgeführten staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren noch Strafverfahren oder die Umstände der Promotionen ernsthafte Indizien dafür erbracht, dass die Kläger von der Bestechung ihres Doktorvaters Kenntnis erlangt hätten. Eine grob fahrlässige Unkenntnis der Bestechung ihres Doktorvaters könne ihnen ebenfalls nicht vorgeworfen werden.

Die Universität Hannover kann als unterlegene Partei beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht die Zulassung der Berufung beantragen.

Aktenzeichen: 4 A 1066/09 u.a.

Artikel-Informationen

erstellt am:
31.05.2010
zuletzt aktualisiert am:
07.06.2010

Ansprechpartner/in:
VPräsVG Ingo Behrens als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Pressestelle
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511/89750-318
Fax: 0511/89750-400

http://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln