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Elektronische Kommunikation mit der Rechtsanwaltschaft

Besonderes elektronisches Anwaltspostfach beA

Die niedersächsische Verwaltungsgerichtsbarkeit hat ein besonderes Interesse, so bald wie möglich mit allen hier tätigen Rechtsanwälten den elektronischen Rechtsverkehr aufzunehmen, auch wenn für das beA nach der Neufassung der Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung (BGBl. I 2016, 2167) bis zum 1. Januar 2018 eine passive Nutzungspflicht noch nicht vorgesehen ist.
Erforderlich hierfür ist, dass die Rechtsanwälte dem Gericht die Bereitschaft bestätigen, das beA nutzen zu wollen. Diese Bereitschaft kann formlos über das beA erklärt oder schriftlich mitgeteilt werden.

Bereits jetzt besteht die Möglichkeit, Schriftsätze über das beA zu übermitteln. Hierdurch entfallen für die Rechtsanwälte Telefaxe sowie die Übersendung im Original in Papierform. Gemäß § 55a Abs. 2 Satz 2 VwGO müssen einem über das besondere Anwaltspostfach übermittelten Dokument auch dann, wenn dies eigentlich vorgeschrieben ist (z. B. in § 81 Abs. 2 VwGO für die Klageschrift) keine Abschriften, d. h. keine Ausdrucke in Papierform für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Die Akteneinsicht in die bei Gericht in elektronischer Form vorliegenden Beiakten (z.B. Verwaltungsvorgänge des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in Asyl- und ausländerrechtlichen Verfahren) kann den beteiligten Rechtsanwälten über das besondere elektronische Anwaltspostfach gewährt werden.

Das Verwaltungsgericht Hannover ist bereits heute so ausgerüstet, dass auch gerichtliche Schreiben, Beschlüsse und Urteile an das besondere Anwaltspostfach gesandt werden können. Hierdurch wird auch den Rechtsanwälten eine anschließende Weiterverarbeitung erleichtert. Das hat für alle Seiten erhebliche Kosten- und Zeitersparnisvorteile!

Ab dem 1. Januar 2018 wird die niedersächsische Verwaltungsgerichtsbarkeit dann, wie vom Gesetz vorgesehen, das beA auch ohne die o.g. Bestätigung für gerichtliche Schreiben und Zustellungen nutzen. Wir hoffen aber, möglichst viele Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte auch schon in diesem Übergangszeitraum für die schnelle, sichere und komfortable Form der Kommunikation über das beA gewinnen zu können.

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