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Rechtsantragstelle

Sprechzeiten:

Die Rechtsantragstelle des Verwaltungsgerichts Hannover ist geöffnet von

Montag bis Freitag in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr.

Telefonisch ist die Rechtsantragstelle erreichbar unter der Telefonnummer:

0511/89750-0 (Telefonzentrale)

Was kann zu Protokoll gegeben werden?

In der Rechtsantragstelle können zu Protokoll der Urkundsbeamtin oder des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle Klagen erhoben oder Rechtsanträge gestellt werden. Bei Bedarf kann bei Anträgen auf vorläufigen Rechtsschutz eine Begründung in angemessenem Umfang aufgenommen werden.

Den im weiteren Verfahren anfallenden Schriftverkehr einschließlich der Klagebegründung haben die Beteiligten selbst zu führen.

Was sollte mitgebracht werden?

Bitte bringen Sie alle das Verfahren betreffenden Unterlagen mit, insbesondere den Bescheid (und ggf. den Widerspruchsbescheid), gegen den Sie sich wenden möchten. Wenn möglich, bringen Sie bitte auch eine Kopie des Bescheides und (ggf. des Widerspruchsbescheides) für das Gericht mit.

Sofern eine Klage oder ein Antrag nicht in eigenem Namen, sondern im Namen einer anderen Person gestellt werden soll, ist eine Vollmacht oder ein sonstiger Vertretungsnachweis dieser Person erforderlich. Auch sollten Sie sich in einem solchen Fall ausweisen können.

Ist eine Rechtsberatung möglich?

Es wird darauf hingewiesen, dass in der Rechtsantragstelle keine Rechtsberatung erfolgen darf.

Können auch Personen zur Rechtsantragstelle kommen, die kein Deutsch sprechen?

Personen, die kein oder nicht ausreichend Deutsch sprechen, müssen jemanden mitbringen, der für sie übersetzen kann. Nur falls es im Laufe des Verfahrens zu einer mündlichen Verhandlung kommen sollte, kann vom Gericht ein Dolmetscher gestellt werden.

Auch alle Schreiben, die Sie später einreichen, müssen in deutscher Sprache geschrieben sein. Wenn Sie Originaldokumente vorlegen, die in fremder Sprache verfasst sind, sollten Sie eine Übersetzung beifügen.

Kann ich meine Klage / meinen Antrag auch selbst schreiben?

Es besteht weder ein Anwaltszwang noch müssen Sie den Antrag in der Rechtsantragstelle zu Protokoll geben. Sie können eine Klage oder einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz auch selbst schreiben und dem Verwaltungsgericht per Post oder per Fax (05141 5937-31100) zuleiten oder in den Hausbriefkasten einwerfen.

Fügen Sie bitte eine Kopie des angefochtenen Bescheides bzw. der angefochtenen Bescheide und eine Kopie oder Durchschrift Ihres Antrages / Ihrer Klage bei.

Eine Übersendung per E-Mail ist nicht zulässig und wäre rechtlich unwirksam!

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