X Internet Unlimited Company (XIUC) klagt gegen Niedersächsische Landesmedienanstalt wegen Anordnung zur Sperrung eines Beitrags auf X

Mündliche Verhandlung der 7. Kammer


Die X Internet Unlimited Company (XIUC) wendet sich gegen einen Bescheid der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM), mit dem das Unternehmen verpflichtet wurde, einen Nutzerbeitrag auf der von ihm betriebenen Plattform X für den deutschen Markt zu sperren oder alternativ zu löschen.

Gegenstand des Verfahrens ist ein Beitrag eines Nutzers, der die Losung „Alles für Deutschland“ enthielt. Die NLM beanstandete die Verbreitung des Beitrags und begründete ihre Anordnung damit, dass es sich bei der verwendeten Losung um ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation handele. Der Beitrag sei daher nach den Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) unzulässig.

XIUC hält die Anordnung für rechtswidrig. Nach Auffassung des Unternehmens steht der Bescheid insbesondere im Spannungsverhältnis zu den Vorgaben des europäischen Rechts. XIUC beruft sich dabei unter anderem auf den seit Februar 2024 unmittelbar geltenden Digital Services Act (DSA) sowie auf das Herkunftslandprinzip der E-Commerce-Richtlinie.

Darüber hinaus ist XIUC der Auffassung, dass die konkrete Verwendung der Losung im jeweiligen Kontext von der Meinungsfreiheit geschützt sein kann. Entscheidend sei dabei der konkrete Inhalt und die Einbettung des Beitrags. Nach Ansicht der Klägerin erfüllt die Verwendung der Formulierung unter den Umständen des Einzelfalls nicht den Schutzzweck des strafrechtlichen Verbots nach § 86a StGB.

XIUC stellt zudem die Adressierung der behördlichen Maßnahme in Frage. Nach Auffassung des Unternehmens hätte sich die NLM nicht unmittelbar an die Plattformbetreiberin als Host-Providerin wenden dürfen. Vielmehr hätte zunächst der Nutzer, der den betreffenden Beitrag erstellt und veröffentlicht hat, zur Entfernung des Inhalts aufgefordert werden müssen.


Beginn der mündlichen Verhandlung: 23. September 2026, 10:00 Uhr in Saal 4 des Fachgerichtszentrums.


Aktenzeichen: 7 A 5030/25




Artikel-Informationen

erstellt am:
21.09.2026

Ansprechpartner/in:
Mieke Westphal als Pressesprecherin

Verwaltungsgericht Hannover
Pressesprecherin
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750-384

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