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Wie hoch müssen die Ersatzzahlungen für Eingriffe in das Landschaftsbild durch Windenergieanlagen sein?

Verhandlung der 4. Kammer am kommenden Montag


Die 4. Kammer verhandelt am 24. Januar 2022 ein Verfahren, bei der ein Unternehmen aus der Windenergiebranche und die Region Hannover um die Höhe der Ersatzzahlung für Eingriffe in das Landschaftsbild streiten, die als Nebenbestimmung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung (für das Repowering) einer Windenergieanlage (als Teil eines Windparks, bestehend aus 13 Windenergieanlagen) festgesetzt worden ist. Die Klägerin beruft sich auf das Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 10. Januar 2017 (1 LC 198/15), wonach sichtverschattete/sichtverstellte Flächen bei der Ermittlung der erheblichen Beeinträchtigung durch die Windenergieanlage gar nicht zu berücksichtigen seien. Die Region Hannover meint, dass die ursprünglichen Berechnungen der Klägerin unter Einbeziehung auch der sichtverschatteten/sichtverstellten Flächen zutreffend seien, da der Sichtbeeinträchtigung durch den Abzug um den Faktor 0,25% ausreichend Rechnung getragen worden sei.

Verhandlungsbeginn ist um 11:00 Uhr im Sitzungssaal 04 des Fachgerichtszentrums.

Aufgrund der geltenden Bestimmungen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens stehen der Öffentlichkeit nur in begrenzter Anzahl Plätze zur Verfügung. Diese werden nach der Reihenfolge des Erscheinens vergeben. Zudem wird darauf hingewiesen, dass für den Zutritt zum Fachgerichtszentrum derzeit die 3G-Regel gilt.

Az.: 4 A 4577/18

Artikel-Informationen

erstellt am:
21.01.2022

Ansprechpartner/in:
Dr. Mirko Widdascheck als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Pressesprecher
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750-382

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