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Verwaltungsgericht verhandelt über den Widerruf einer Fahrlehrerlaubnis

Behörde wirft Fahrlehrer Fehlverhalten im Rahmen der praktischen Fahrausbildung vor


Der Kläger dieses Verwaltungsrechtsstreits ist Fahrlehrer. Er wendet sich gegen den Widerruf seiner Fahrlehrerlaubnis. Die beklagte Region Hannover geht davon aus, dass der Kläger wegen verschiedener Verhaltensweisen als unzuverlässig einzustufen ist und deshalb nicht mehr als Fahrlehrer tätig werden darf. Aus ihrer Sicht hat der Kläger sich u.a. bei der praktischen Fahrausbildung gegenüber Fahrschülerinnen unangemessen verhalten.

Die Kammer wird zu bewerten haben, ob die verschiedenen Vorwürfe gegenüber dem Kläger zutreffend sind und ob hiernach ein Widerruf der Fahrlehrerlaubnis gerechtfertigt ist. Es sind zunächst keine Zeugen geladen.

Beginn 17.12.2019 um 11.30 Uhr in Saal 4

Az. 15 A 7795/16

Artikel-Informationen

erstellt am:
12.12.2019

Ansprechpartner/in:
Burkhard Lange als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750352
Fax: 0511 89750400

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