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Verwaltungsgericht überprüft die Rechtmäßigkeit eines Verbots für eine Onlinewerbung

Verlagshaus schaltete auf seiner Internetdomain Anzeige für Zweitlotterie


Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover verhandelt am 16. September 2020 die Klage eines großen hannoverschen Verlagshauses gegen eine Verfügung des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Der Beklagte hat dem Verlagshaus mit der angegriffenen Verfügung untersagt, auf seiner Internetdomain Werbung für eine Zweitlotterie zu schalten. Zur Begründung führte der Beklagte an, dass es sich bei einer solchen Zweitlotterie um unerlaubtes öffentliches Glücksspiel handele, für die daher nicht geworben werden dürfe. Die Klägerin stützt ihre Klage insbesondere auf ihre Pressefreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG.

Bereits im Jahre 2018 hat die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover eine Klage dieser Zweitlotterie gegen eine Untersagungsverfügung des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport abgewiesen. Der Zweitlotterie wurde darin untersagt, im Internet unerlaubtes öffentliches Glücksspiel in Form von Wetten auf den Ausgang von Lotterien in Niedersachsen zu vermitteln und zu bewerben. Begründet wurde die Entscheidung im Wesentlichen damit, dass die Zweitlotterie unerlaubtes öffentliches Glücksspiel in Niedersachsen vermittele. Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil der 10. Kammer wurde vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht abgewiesen.


Termin: 16.09.2020, 14:30 Uhr, Sitzungssaal 4

Aktenzeichen 7 A 7393/18

Artikel-Informationen

erstellt am:
10.09.2020

Ansprechpartner/in:
Katrin Angerstein als Pressesprecherin

Verwaltungsgericht Hannover
Pressesprecherin
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750-379

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