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Verwaltungsgericht gibt Eilantrag gegen die Genehmigung eines verkaufsoffenen Sonntags am 20. September 2020 in Nienburg/Weser statt

Die Veranstaltung „KULTURSonntag am Wall“ rechtfertigt nicht die Sonntagsöffnung der Verkaufsstellen im Stadtgebiet von Nienburg/Weser


Das Verwaltungsgericht hat mit Beschluss vom heutigen Tage einem Eilantrag der Gewerkschaft Ver.di gegen die für Sonntag, den 20. September 2020, geplante Öffnung der Verkaufsstellen im Stadtgebiet von Nienburg/Weser stattgegeben.

Die von der Stadt Nienburg/Weser am 08. September erteilte Ausnahmegenehmigung erwies sich nach der im Eilverfahren gebotenen summarischen Prüfung durch die 11. Kammer als voraussichtlich rechtswidrig. Die Kammer folgte der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes, nach welcher das verfassungsrechtlich gebotene Mindestniveau des Sonntagsschutzes einen über bloße Umsatzinteressen hinausgehenden Sachgrund erfordere. Bei anlassbezogenen Sonntagsöffnungen müsse deshalb die anlassgebende Veranstaltung - und nicht die Ladenöffnung an sich - das öffentliche Bild des Sonntags prägen. Diese Anforderung sei im vorliegenden Fall nicht erfüllt, denn der „KULTURSonntag am Wall“ stelle keinen Anlass von ausreichender Bedeutung dar. Dies ergebe sich unter anderem aus der erwarteten geringen Besucherzahl der Veranstaltung als auch aus dem fehlenden räumlichen Zusammenhang zwischen den Ladungsöffnungsflächen und der Veranstaltungsfläche. Eine Abweichung von diesen Grundsätzen sei auch nicht aufgrund der durch die Corona-Pandemie bedingten Umsatzeinbußen des Einzelhandels gerechtfertigt.

Den Beteiligten steht das Rechtsmittel der Beschwerde zum Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg zu.

11 B 4794/20

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.09.2020

Ansprechpartner/in:
Dr. Mirko Widdascheck als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Pressesprecher
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750-382

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