Niedersachsen klar Logo

Verwaltungsgericht gibt Eilantrag gegen die Genehmigung eines verkaufsoffenen Sonntags am 06. September 2020 in Hildesheim statt

„Sommertag in Hildesheim“ rechtfertigt nicht die Sonntagsöffnung der Verkaufsstellen in der Hildesheimer Innenstadt


Das Verwaltungsgericht hat mit Beschluss vom heutigen Tage einem Eilantrag der Gewerkschaft Ver.di gegen die für Sonntag, den 06. September 2020, geplante Öffnung der Verkaufsstellen in der Hildesheimer Innenstadt stattgegeben.

Die von der Stadt Hildesheim am 03. September erteilte Ausnahmegenehmigung erwies sich nach summarischer Prüfung durch die 11. Kammer als voraussichtlich rechtswidrig. Die Kammer folgte der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes, nach welcher das verfassungsrechtlich gebotene Mindestniveau des Sonntagsschutzes einen über bloße Umsatzinteressen hinausgehenden Sachgrund erfordere. Bei anlassbezogenen Sonntagsöffnungen müsse deshalb die anlassgebende Veranstaltung - und nicht die Ladenöffnung an sich - das öffentliche Bild des Sonntags prägen. Diese Anforderung sei im vorliegenden Fall nicht erfüllt, denn der „Sommertag in Hildesheim“ stelle keinen Anlass von ausreichender Bedeutung dar. Eine Abweichung von diesen Grundsätzen sei auch nicht aufgrund der durch die Corona-Pandemie bedingten Umsatzeinbußen des Einzelhandels gerechtfertigt.

Den Beteiligten steht das Rechtsmittel der Beschwerde zum Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg zu.

11 B 4604/20

Artikel-Informationen

erstellt am:
04.09.2020

Ansprechpartner/in:
Katrin Angerstein als Pressesprecherin

Verwaltungsgericht Hannover
Pressesprecherin
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750-379

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln