Artikel-Informationen
erstellt am:
10.09.2020
Ansprechpartner/in:
Dr. Mirko Widdascheck als Pressesprecher
Verwaltungsgericht Hannover
Pressesprecher
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750-382
Der Kläger – eine nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) anerkannte Vereinigung – wendet sich gegen einen Bescheid, mit dem der Beklagte dem Rechtsvorgänger der Beigeladenen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von acht Windenergieanlagen erteilt hat.
Der Kläger trägt vor, der Beklagte habe es unterlassen, eine fehlerfreie Umweltverträglichkeitsprüfung vorzunehmen. Allein aus diesem Grund sei die immissionsschutzrechtliche Genehmigung aufzuheben. Dem Vorhaben der Beigeladenen stünden außerdem öffentliche Belange des Naturschutzes, des Landschafts- und Denkmalschutzes sowie wasserrechtliche Belange entgegen. Das Vorhaben halte die erforderlichen Sicherheitsabstände zu dem in der Nähe gelegenen Umspannwerk, zu den in der Nähe gelegenen Freileitungen und der im Osten verlaufenden Bahnstrecke Emmerthal-Grohnde-Kemnade nicht ein. Dadurch werde das Stromversorgungssicherheitskonzept des nahe gelegenen Kernkraftwerks Grohnde geschwächt und das Bahnpersonal gefährdet. Der Beklagte habe es auch unterlassen, die Auswirkungen der geplanten Windenergieanlagen auf die seismologische Erdbebeninstrumentierung des Kernkraftwerks, auf die Radarortung von Flugkörpern und auf die Richtfunkstrecken für das Umspannwerk zu untersuchen. Auch sei die Standsicherheit der Windenergieanlagen nicht nachgewiesen. Zudem sei die der Genehmigung zugrundeliegende Schallimmissionsberechnung unrichtig.
Die mündliche Verhandlung beginnt um 10:00 Uhr in der Börryer Straße (L424) in 31860 Emmerthal, OT Latferde, am nordwestlichen Ortseingang. Nach einer eventuell durchzuführenden Ortsbesichtigung soll die Verhandlung im Rathaus der Gemeinde Emmerthal fortgesetzt werden.
Az.: 12 A 6994/17
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erstellt am:
10.09.2020
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Dr. Mirko Widdascheck als Pressesprecher
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