Streit um Erteilung einer Baugenehmigung für eine Kleinwindanlage in Steinhude

Mündliche Verhandlung vor Ort


Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover verhandelt am Donnerstag, 18. Juni 2026, über die Klage eines Grundstückseigentümers auf Erteilung einer Baugenehmigung für drei Kleinwindenergieanlagen.

Der Kläger möchte auf dem Dach eines Wohnhauses drei Kleinwindenergieanlagen errichten, die ca. 2 m über der Dachfläche des Wohnhauses errichtet werden sollen und eine maximale Nennleistung von 1 kW sowie einen Rotordurchmesser von 1,5 m haben (sog. Mikro-Windenergieanlagen).

Die beklagte Stadt Wunstorf hat den Bauantrag abgelehnt. Die Anlage sei in dem einem allgemeinen Wohngebiet entsprechenden Gebiet unzulässig, weil die Anlagen wegen der fehlenden Weitläufigkeit und Auflockerung der Bebauung nicht mit der Eigenart des Baugebiets vereinbar seien. Auch wegen der Schallimmissionen sei die Anlage Nachbarn gegenüber rücksichtslos. Außerdem habe der Kläger kein avifaunistisches Gutachten vorgelegt, so dass eine Gefährdung von Fledermäusen nicht ausgeschlossen werden könne.

Der Kläger ist der Auffassung, die Anlagen stünden in Einklang mit den Vorgaben des Baurechts. Die Anforderungen der Beklagten seien überzogen.


Die mündliche Verhandlung beginnt am Donnerstag, 18. Juni 2026, um 14.00 Uhr vor Ort.

Treffpunkt: Steinhude, Großenheidorner Straße 19


Aktenzeichen: 4 A 4988/23

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.06.2026

Ansprechpartner/in:
Dr. Mirko Widdascheck als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Pressesprecher
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750-382

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