Artikel-Informationen
erstellt am:
04.07.2017
Ansprechpartner/in:
VPräsVG Ingo Behrens als Pressesprecher
Die städtischen Mitarbeiter begehren eine Entschädigung bzw. Schadenersatz auf der Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Sie sind der Ansicht, sie seien durch die ihnen gezahlte Besoldung in den zurückliegenden Jahren wegen ihres Alters diskriminiert worden.
Hintergrund ist, dass sich die Besoldung von Beamtinnen und Beamten bis zum vergangenen Jahr an sogenannten Dienstaltersstufen und damit auch an deren Lebensalter orientierte. Derartige Regelungen hatte der Europäische Gerichtshof als für nicht mit dem Europarecht vereinbar erklärt und eine Diskriminierung der betroffenen Beschäftigten wegen ihres Alters angenommen. Das Land Niedersachsen hat sein Besoldungsgesetz Ende des Jahres 2016 geändert und die früheren Dienstaltersstufen - rückwirkend ab September 2011 - durch Erfahrungsstufen ersetzt, die vom Lebensalter unabhängig sind.
Die Kläger halten an ihren Klagen fest, weil sie auch Ansprüche für die Zeit vor September 2011 geltend machen und für den Zeitraum danach auch die neue Gesetzeslage für diskriminierend halten. Bei den zur Verhandlung anstehenden Klagen handelt es sich um ausgewählte Musterverfahren. Es geht in allen Verfahren um Schadensersatz/Entschädigung von mehr als 20.000 €.
Beginn der Verhandlungen um 9.30 Uhr in Saal 4
Aktenzeichen: 13 A 2870/15, 13 A 2876/15, 13 A 2270/15 und 13 A 4188/15
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erstellt am:
04.07.2017
Ansprechpartner/in:
VPräsVG Ingo Behrens als Pressesprecher