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Rechtsstreit über geplante Windenergieanlagen in der Ortschaft Oedelum

Mündliche Verhandlung der 12. Kammer


Die 12. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover verhandelt am Mittwoch, dem 15. Juni 2022, über die Klage eines Windenergieunternehmens gegen den Landkreis Hildesheim.

Die Klägerin begehrt die Verpflichtung des Beklagten, über ihren Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von 189,5 m und einer Leistung von 4,2 MW unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden.

Die Standorte liegen südwestlich der Ortschaft Oedelum - südlich der K 207 - auf dem Gebiet der beigeladenen Gemeinde Schellerten.

Nördlich der K 207 wird von der Klägerin bereits eine Windenergieanlage betrieben. Eine zweite dort geplante Anlage konnte aus luftverkehrsrechtlichen Gründen bisher nicht realisiert werden.

Der Anlagenstandort nördlich der K 207 liegt im Geltungsbereich der 24. Flächennutzungsplanänderung der Beigeladenen. Die Flächennutzungsplanänderung, die am 20. Juni 2016 vom Rat der Beigeladenen beschlossen worden ist, stellt dort ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Windenergienutzung und Landwirtschaft“ dar. Ein weiteres Sondergebiet mit dieser Zweckbestimmung ist im Westen des Gebietes der Beigeladenen, nordwestlich der Ortschaft Bettmar, dargestellt. Die Fläche südlich der K 207, auf der die streitgegenständlichen Anlagen errichtet werden sollen, war im Rahmen der Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung als Konzentrationsfläche nicht weiter verfolgt worden, weil die Beigeladene eine Beeinträchtigung des Landschaftsraumes sowie eine „Umzingelung“ der Ortschaft Oedelum durch Windenergieanlagen befürchtet hatte.

Zur Begründung der Klage trägt die Klägerin vor, die geplanten Anlagen seien bauplanungsrechtlich zulässig. Zwar lägen sie außerhalb der Zone nördlich der K 207, in der nach den Darstellungen der Flächennutzungsplanänderung die Errichtung von Windenergieanlagen konzentriert werden solle. Die Ausweisung der Beigeladenen leide jedoch an Abwägungsmängeln und sei daher unwirksam. Jedenfalls sei hier ein atypischer Ausnahmefall gegeben.

Der Beklagte und die Beigeladene treten dem entgegen. Sie meinen außerdem, dass der Antrag der Klägerin aus naturschutzfachlichen, luftverkehrsrechtlichen und denkmalschutzrechtlichen Gründen offensichtlich nicht genehmigungsfähig sei.

Die mündliche Verhandlung beginnt um 11:00 Uhr im Ratssaal der Gemeinde Schellerten, Rathausstraße 8, 31174 Schellerten.

Artikel-Informationen

erstellt am:
13.06.2022

Ansprechpartner/in:
Dr. Mirko Widdascheck als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Pressesprecher
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750-382

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