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Leinehertz erhält weiteren Aufschub bis zum 30. April

7. Kammer erlässt im Eilverfahren 2. Zwischenbeschluss zur vorläufigen Aufrechterhaltung des Sendebetriebs


Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover hat am 9. April 2019 in einer weiteren Zwischenentscheidung die aufschiebende Wirkung der Klage von Leinehertz gegen die Verfügung der Niedersächsischen Landesmedienanstalt, mit der die Zulassung zum Bürgerrundfunk widerrufen wurde, bis zum 30. April 2019 wiederhergestellt. Dem Gericht fehlen zur Beurteilung des Sachverhalts noch Unterlagen, u.a. eine Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft. Die Kammer will am 30. April 2019 mündlich verhandeln.


Az. 7 B 1591/19

Artikel-Informationen

erstellt am:
10.04.2019

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