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Hat der Eilrechtsantrag einer Eigentümergemeinschaft gegen eine nachträgliche Brandschutzanordnung zur Beseitigung und Erneuerung einer Außenfassade Erfolg?

4. Kammer verhandelt am 26. November 2019 über Eilrechtsantrag einer Eigentümergemeinschaft


Die Antragstellerin – eine Eigentümergemeinschaft eines Hochhauses in Ronnenberg – wendet sich gegen die nachträgliche Brandschutzanordnung der Antragsgegnerin zur Beseitigung und Erneuerung der Außenfassade. Die Antragsgegnerin hatte den Brand im Londoner Grenfell Tower, bei dem 72 Menschen ums Leben kamen, zum Anlass genommen diverse Hochhäuser auf Brandschutz zu überprüfen. Als Folge dessen gab sie der Antragstellerin auf, die Außenfassade des Hochhauses zu entfernen und die Außenwandbekleidung aus nichtbrennbaren Baustoffen anzubringen. Zur Begründung führte sie unter anderem aus, dass die Fassade mit derjenigen des Grenfell Towers vergleichbar sei, sodass eine konkrete Gefahr für Leib und Leben bestünde. Hiergegen wendet sich die Antragstellerin im vorläufigen Rechtsschutzverfahren unter anderem mit dem Argument, dass keine Vergleichbarkeit zu dem Londoner Gebäude bestünde, sodass kein entsprechendes Gefährdungspotential angenommen werden könne.

Die öffentliche Sitzung am 26. November 2019 beginnt um 10:15 Uhr in Sitzungssaal 01 des Fachgerichtszentrums.

Az. 4 B 3818/19

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.11.2019

Ansprechpartner/in:
Dr. Mirko Widdascheck als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Pressesprecher
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750-382

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