Gartenhäuser, Spielgeräte, Sitzecken, Brennholzunterstände und andere gepflasterte Flächen in Gärten in Sehnde-Bolzum unzulässig?

Mündliche Verhandlung vor Ort wegen eines möglichen Verstoßes gegen Festsetzungen des Bebauungsplans


Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover verhandelt am Dienstag, 19. Mai 2026, in Sehnde-Bolzum sieben Verfahren, in denen sich die Eigentümer von Grundstücken gegen bauaufsichtliche Anordnungen der Region Hannover wenden.

Die Grundstücke liegen im Geltungsbereich des im Jahr 2014 in Kraft getretenen Bebauungsplans Nr. 417 „Kleiner Mühlenberg“ der beigeladenen Stadt Sehnde. Dieser setzt ein allgemeines Wohngebiet sowie Baugrenzen fest. An der Grenze zum Außenbereich sind Flächen festgesetzt, für die ein Pflanzgebot gilt (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB). Insbesondere auf den gärtnerisch genutzten Flächen der Grundstücke befinden sich (bauliche) Anlagen und Versiegelungen, die aus Sicht der beklagten Region Hannover (unter verschiedenen Gesichtspunkten) gegen das Baurecht, insbesondere das Pflanzgebot verstoßen und zu beseitigen seien. Dabei handelt es sich etwa um Gartenhäuser, Spielgeräte, Sitzecken, Brennholzunterstände und andere gepflasterte Flächen.

Die Kläger halten die Verfügungen insbesondere deswegen für rechtswidrig, weil die Pflanzgebote so, wie die Beklagte diese verstehe, unwirksam seien. Sie würden Grundstückseigentümer unverhältnismäßig in der Nutzung und Gestaltung ihrer Gärten einschränken.

Das Gericht wird sich zunächst ein Bild von der Situation vor Ort machen. Die mündliche Verhandlung soll dann ggfs. im Rathaus der Stadt Sehnde fortgeführt werden


Die mündliche Verhandlung beginnt am Dienstag, 19. Mai 2026, um 9.30 Uhr vor Ort.

Treffpunkt: Teichfeld 14, 31319 Sehnde-Bolzum


Aktenzeichen: 4 A 2631/25 und andere

Artikel-Informationen

erstellt am:
12.05.2026

Ansprechpartner/in:
Dr. Mirko Widdascheck als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Pressesprecher
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750-382

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