Niedersachsen klar Logo

Ausgewählte Bewerberin darf jetzt doch zur Präsidentin der Fachhochschule ernannt werden

2. Kammer lehnt Eilantrag des unterlegenen Bewerbers nach Heilung des Verfahrensmangels ab


Mit Beschluss vom 17.03.2011 hat die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover seinen Beschluss vom 22.11.2010 (Aktenzeichen: 2 B 4796/10) geändert, mit dem es dem Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur vorläufig untersagt hatte, die ausgewählte Bewerberin zur Präsidentin der Fachhochschule Hannover zu ernennen. Das Gericht hatte die Aushändigung der Ernennungsurkunde auf Antrag eines Hochschulprofessors aus Ludwigshafen wegen eines Verfahrensfehlers gestoppt. Entgegen einer ausdrücklichen Bestimmung in der Wahlordnung der Fachhochschule Hannover hatte der Senat der Fachhochschule davon abgesehen, die beiden von ursprünglich 29 Bewerbern in die engere Wahl genommenen Hochschullehrer in einem persönlichen Vorstellungsgespräch anzuhören, weil er dies für entbehrlich hielt.

Daraufhin haben im Dezember 2010 die beiden Bewerber Gelegenheit erhalten, sich persönlich dem Senat vorzustellen. Dadurch ist nach Auffassung des Gerichts der Verfahrensfehler geheilt worden und der unterlegene Kandidat aus Ludwigshafen nicht mehr in seinem Recht auf ein gerechtes Auswahlverfahren verletzt. Weil auch weitere Mängel des Auswahlverfahrens nicht festzustellen waren, hat das Gericht auf Antrag des Ministeriums seinen Beschluss vom 22.11.2010 geändert und den Antrag des Mitbewerbers nunmehr abgelehnt.

Gegen die Entscheidung ist die Beschwerde vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg zulässig.

Aktenzeichen: 2 B 550/11

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.03.2011

Ansprechpartner/in:
VPräsVG Ingo Behrens als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Pressestelle
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511/89750-318
Fax: 0511/89750-400

http://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln