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4. Kammer befasst sich erneut mit geplanten Windenergieanlagen im Bereich der Samtgemeinde Barnstorf

Ziele des regionalen Raumordnungsprogramms und Anforderungen des Vogelschutzes stehen auf dem Prüfstand


Am morgigen Dienstag, 23.01.2018, beschäftigt sich die die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts zum wiederholten Male mit der immissionsschutzrechtlichen Zulässigkeit von geplanten Windenergieanlagen im Bereich der Samtgemeinde Barnstorf. In den beiden parallel terminierten Verfahren am Vormittag geht es im Kern um die Frage, ob die Ziele des regionalen Raumordnungsprogramms des beklagten Landkreises Diepholz der Zulässigkeit der geplanten Anlagen an den vorgesehenen Standorten im Landschaftsschutzgebiet im Bereich der beigeladenen Gemeinde Barnstorf entgegenstehen. Dabei wird das Gericht in einer ersten Stufe der Prüfung die Frage zu beantworten haben, ob das regionale Raumordnungsprogramm überhaupt wirksam ist. Sollte das Gericht diese Frage vereinen, wird es in einer zweiten Stufe zu entscheiden haben, ob die damit verfolgten Ziele auch unmittelbar aus dem Gesetz (BauGB) heraus den geplanten Anlagen entgegengehalten werden können.

Das für den Nachmittag terminierte Verfahren hatte die Kammer bereits im vergangenen November anverhandelt, dabei aber noch Klärungsbedarf in tatsächlicher Hinsicht gesehen, was die hier umstrittene Frage angeht, ob die geplante Anlage ortsansässige Raubvögel bedroht und ob ggf. ausreichende Ausgleichsmaßnahmen getroffen werden können. Hierzu haben die Beteiligten inzwischen ergänzend vorgetragen.

Az. 4 A 4353/16 und 4 A 4355/16, beide 10.00 Uhr

Az. 4 A 3748/16, 13.00 Uhr, jeweils in Saal 4

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.01.2018

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