Artikel-Informationen
erstellt am:
19.01.2010
zuletzt aktualisiert am:
07.06.2010
Am 26.1.2010, 15.00 Uhr, Saal 2 verhandelt die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover die Klagen des Fischereipächters und des Fischerei-Vereins Steinhude gegen die Region Hannover auf Erteilung der Erlaubnis zum Abschuss von monatlich 23 Kormoranen am Steinhuder Meer entweder im Wege einer naturschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung oder durch eine Befreiung.
Die Kläger machen geltend, dass eine weitaus größere Menge Fisch, insbesondere Aal, Zander, Hecht und Flussbarsch dem Steinhuder Meer von Kormoranen entnommen wird, als sie als Fischer zu fangen in der Lage sind. Der Ertrag gehe ständig zurück. Sie beabsichtigen, durch den Abschuss von Kormoranen insbesondere am Steinhuder Meer rastende Vögel dauerhaft zu vergrämen. Die Region Hannover bezweifelt den Erfolg solcher Vergrämungsmaßnahmen.
-4 A 6036/08 -
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19.01.2010
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07.06.2010