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Barrierefreiheit im Verwaltungsgericht Hannover


Für das Land Niedersachsen ist die Verbesserung der Selbstständigkeit der Menschen mit Behinderung ein wichtiges Ziel. Mit dem am 14. November 2007 im Niedersächsischen Landtag verabschiedeten Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (NBGG) vom 25. November 2007 (Nds. GVBl. S. 661) sind die Rechte von Menschen mit Behinderungen deutlich gestärkt worden. Vorhandene Barrieren und rechtliche Hürden müssen so weit wie möglich abgebaut werden.

Mit den folgenden Informationen möchten wir Menschen mit Handicaps über die Barrierefreiheit im Verwaltungsgericht Hannover informieren und den Zugang zum Gebäude erleichtern.

Allgemeine Hinweise zur Barrierefreiheit

Das Verwaltungsgericht Hannover ist im Fachgerichtszentrum Hannover in der Leonhardtstraße 15 untergebracht.

In unmittelbarer Eingangsnähe sind drei barrierefreie Parkplätze vorhanden, zwei weitere befinden sich in der Tiefgarage in Aufzugsnähe. Die Behindertenparkplätze sind gut sichtbar ausgewiesen.

Der Außenbereich und die Zuwegung sind gut ausgeleuchtet. Es ist eine barrierefreie Beschilderung vorhanden. Der Haupteingang zum Gebäude ist ebenerdig erreichbar.

Ein taktiles Bodenleitsystem ist von der Leonhardtstraße zum Eingangsbereich ausgeführt. Für die Nachtbriefkästen besteht ein Abzweigungsfeld. Die Nachtbriefkästen sind barrierefrei erreichbar. Einer der beiden Briefkästen ist zudem mit einem rollstuhlgerechten Briefschlitz in 85 cm Höhe ausgeführt.

Die Wege im Außenbereich werden von Eis und Schnee freigehalten. Der Gehweg vor dem Gebäude ist mit Betonplatten gepflastert.


Im Innenbereich des Gebäudes befinden sich Informationstafeln und ein taktiler Orientierungsplan in rollstuhlgerechter Höhe.

Im öffentlichen Bereich des Erdgeschosses mit den Wartebereichen sind taktile Bodenleitsysteme vorhanden. Türschwellen gibt es hier nicht.

Die Türen zu den Sitzungssälen und zu dem behindertengerechten WC öffnen nicht automatisch. Diese Räume sind als solche barrierefrei ausgestattet.

Die Räume im öffentlichen Bereich, der im Erdgeschoss gelegen ist, verfügen ausnahmslos über eine barrierefreie Beschilderung. Es sind Informationen über Braille- und erhabene Profilschrift vorhanden. Im Eingangsbereich informiert zusätzlich ein taktiles Tableau über die Räume und deren Erreichbarkeit. Handläufe sind barrierefrei in Braille- und Pyramidenschrift beschildert.

Eine durchgehende Beschilderung auf zentrale Räume wie die Info-Stelle, die WC`s, die Sitzungssäle und den Ausgang ist vorhanden.

Verständigung in der mündlichen Verhandlung für hörbehinderte Personen

Das Fachgerichtszentrum verfügt über eine induktive Höranlage. Für Gerichtsverhandlungen können wir für Menschen mit auditiven Einschränkungen eine FM-Anlage bereitstellen. Bitte melden Sie sich mindestens zwei Wochen vor dem Termin, wenn Sie diesen Service benötigen.

Kontakt

Wenn Sie gleichwohl Bedenken haben, ob Sie im Gebäude vielleicht Hilfe benötigen, setzen Sie sich bitte vor Ihrem Besuch mit uns in Verbindung. Sie können auch Hilfe anfordern, wenn Sie bereits am Gebäude sind – sprechen Sie die Justizwachtmeister/innen an.


Allgemeine Informationen zur Barrierefreiheit finden Sie im Niedersächsischen Landesjustizportal. Hier erfahren Sie mehr über Barrierefreiheit in Gerichtsverfahren, über die Verständigung in der mündlichen Verhandlung und über die Zugänglichmachung von Dokumenten für blinde und sehbehinderte Personen.


Stand: 30.10.2023

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