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Pflegeheim oder Wohngemeinschaft in "Rudi Carells Mühle"?

Die 11. Kammer verhandelt am 21.09.2011 über die Klage gegen eine Untersagungsverfügung der Heimaufsicht


Die Klägerin ist mit ihrem Ehemann Eigentümerin einer ehemaligen Mühle in Syke-Wachendorf, die früher Rudi Carell als Studio diente. Dort unterhält sie die "Wohngemeinschaft Gut Wachendorf", deren Zimmer sie an die einzelnen Bewohner vermietet. Es handelt sich um schwerstpflegebedürftige Menschen - bei acht von ihnen handelt es sich um Wachkomapatienten -, die rund um die Uhr intensivmedizinisch betreut werden müssen. Dies übernimmt ausnahmslos der Pflegedienst der Klägerin.

Der Landkreis Diepholz untersagte der Klägerin den Betrieb der Wohngemeinschaft, weil er davon ausgeht, dass es sich um ein Heim im Sinne des Heimgesetzes handelt, das die Klägerin nicht angezeigt habe. Nach Auffassung der Klägerin handelt es sich um eine echte Wohngemeinschaft handelt, in der die Bewohner oder ihre Betreuer autonom über den Einzug neuer Bewohner, die Wahl des Pflegedienstes und die Wirtschaftsführung entscheiden können.

Beginn der Verhandlung um 9.15 Uhr in Saal 3

Aktenzeichen: 11 A 913/10

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.09.2011

Ansprechpartner/in:
VPräsVG Ingo Behrens als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Pressestelle
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511/89750-318
Fax: 0511/89750-400

http://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de

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