Artikel-Informationen
erstellt am:
18.02.2009
zuletzt aktualisiert am:
07.06.2010
Die 4. Kammer des VG Hannover verhandelt an dem genannten Tag über die Klagen zweier Bürger, die sich gegen die Fahrverbote innerhalb der Umweltzone der Landeshauptstadt Hannover wenden.
Die Kammer wird in der Verhandlung insbesondere den in ihren Beschlüssen im Eilverfahren (4 B 5212/08 und 4 B 5288/08; vgl. Pressemitteilung des Gerichts vom 04.12.2008) aufgeworfenen Fragen nachgehen und dazu mehrere Sachverständige hören. Die Sachverständigen sollen unter anderem dazu Stellung nehmen, ob die Nachrüstung mit Russpartikelfiltern den NO2-Ausstoss von Dieselfahrzeugen so signifikant erhöht, dass die Wirkung der Fahrverbote in der Umweltzone "verpufft", und ob die europarechtlich erforderliche Reduzierung der NO2-Emmissionen auch ohne Fahrverbote durch eine verbesserte Verkehrslenkung erreicht werden kann.
Aktenzeichen: 4 A 5211/08 und 4 A 5289/08
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18.02.2009
zuletzt aktualisiert am:
07.06.2010