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Streit um Auskunftsverlangen eines Kreistagsmitglieds in Sachen „Weserrenaissance“

Welche Informationen muss Landrat über mögliche Haftungsfreistellung ehemaliger Aufsichtsratsmitglieder herausgeben?


Der Kläger begehrt die Verurteilung des Beklagten zur Auskunftserteilung über Fragen der Haftung von ehemaligen Aufsichtsratsmitgliedern der Erlebniswelt Renaissance Projektentwicklung GmbH (im Folgenden: EWR GmbH).

Der Kläger ist Mitglied des Kreistages des Landkreises Schaumburg, der Beklagte ist als Landrat der Hauptverwaltungsbeamte desselben Landkreises. Die EWR GmbH wurde im Jahr 2001 vom Landkreis Hameln-Pyrmont gegründet. Anfang 2004 traten die Landkreise Schaumburg und Holzminden als Gesellschafter ein. Nachdem das Land Niedersachsen die an die EWR GmbH ergangenen Förderbescheide widerrufen hatte, wurde im November 2009 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EWR GmbH eröffnet. In der Folgezeit machte der Insolvenzverwalter gerichtlich Schadensersatzansprüche gegen ehemalige Geschäftsführer geltend. Außergerichtlich meldete er auch gegen die ehemaligen Aufsichtsratsmitglieder Schadensersatzansprüche an. Im Jahr 2013 wurde ein Vergleich zwischen dem Insolvenzverwalter, dem Land Niedersachsen als Hauptgläubiger und den ehemaligen Aufsichtsratsmitgliedern abgeschlossen und Vertraulichkeit vereinbart.

Der Kläger hat den Beklagten um Auskunft zu möglichen Freistellungansprüchen der zwei vom Landkreis Schaumburg entsandten ehemaligen Aufsichtsratsmitglieder gegen den Landkreis Schaumburg gebeten und hält die gegebenen Antworten nicht für ausreichend.

Die Sitzung beginnt am 17.06.2016 um 9.15 in Saal 1 (1 A 13723/14).

Artikel-Informationen

erstellt am:
14.06.2016

Ansprechpartner/in:
Burkhard Lange als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750352
Fax: 0511 89750400

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