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Streit über Videoüberwachung im Stadtgebiet Hannover

10. Kammer verhandelt am 09.06.2016 eine Klage auf Unterlassung der Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Orte.


Mit der gegen das Land Niedersachsen, vertreten durch die Polizeidirektion Hannover, gerichteten Klage möchte der Kläger die Unterlassung der Beobachtung öffentlich zugänglicher Orte mittels Bildübertragung - mit Ausnahme der reinen Verkehrsbeobachtung - sowie der Aufzeichnung dieser Bilder erreichen.

Die Polizeidirektion Hannover verfügt aktuell über 78 Kameras zur Beobachtung öffentlich zugänglicher Orte, von denen 23 Kameras ständig aufzeichnen. Nachdem die 10. Kammer den Beklagten bereits mit Urteil vom 14.07.2011 verurteilt hatte, die streitgegenständliche Beobachtung und Aufzeichnung von Bildern zu unterlassen, weil sie nicht offen erfolge, hatte der Beklagte in den von Videoüberwachung betroffenen Bereichen in Hannover eine Vielzahl von Aufklebern anbringen lassen, die auf die Videoüberwachung hinweisen, und die Bildübertragung und -aufzeichnung fortgesetzt. Der Kläger hält die Videoüberwachung weiter für rechtswidrig, weil die insoweit relevante Rechtsgrundlage des § 32 Abs. 3 Nds. SOG verfassungswidrig sei. Der Beklagte beruft sich demgegenüber darauf, die polizeiliche Überwachungspraxis an die sich abzeichnende Novellierung der Vorschriften zur Datenerhebung im öffentlichen Raum im Gesetzesentwurf für das neue Niedersächsische Gesetz über die Abwehr von Gefahren angepasst zu haben und eine Reihe von Kameras außer Betrieb nehmen zu wollen.

Die Sitzung beginnt um 9.30 Uhr in Saal 1

Aktenzeichen: 10 A 4629/11

Artikel-Informationen

erstellt am:
03.06.2016

Ansprechpartner/in:
VPräsVG Ingo Behrens als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Pressestelle
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511/89750-318
Fax: 0511/89750-400

http://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de

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