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Konflikt zwischen Denkmalschutz und Windenergie vor Gericht

12. Kammer verhandelt am 26.05.2016 die Klage der Eigentümerin eines denkmalgeschützten Anwesens gegen einen Vorbescheid für die Errichtung von Windenergieanlagen.


Die Klägerin ist Eigentümerin des Gutes Echtringhausen (Landkreis Schaumburg). Der ganz überwiegende Teil der auf dem Grundstück vorhandenen Gebäude steht unter Denkmalschutz. Die Klägerin wendet sich gegen einen immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid, den der Landkreis Schaumburg für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von knapp 150 m erteilt hat. Die geplanten Anlagen sollen in der Gemarkung Kohlenstädt in einer Entfernung von mehreren hundert Metern von dem Gut errichtet werden. Die Klägerin hält das Vorhaben für unzulässig, weil es das Denkmal „Gut Echtinghausen“ erheblich beeinträchtige.

Die Kammer verhandelt das Verfahren vor Ort unter Beteiligung des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege.

Beginn der Sitzung um 10.15 Uhr. Treffpunk auf dem Grundstück der Klägerin, Gut Echtringhausen, 31737 Rinteln.

Aktenzeichen: 12 A 11746/14

Artikel-Informationen

erstellt am:
25.05.2016

Ansprechpartner/in:
VPräsVG Ingo Behrens als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Pressestelle
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511/89750-318
Fax: 0511/89750-400

http://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de

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