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Bleibt Oberschule in Heemsen weiter bestehen?

6. Kammer verhandelt über Klage der Samtgemeinde auf Übertragung der Schulträgerschaft


Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Übertragung der Schulträgerschaft für die Schulform Oberschule in der Samtgemeinde Heemsen.

In der Samtgemeinde Heemsen besteht derzeit eine Oberschule in der Trägerschaft des Landkreises Nienburg, des Beigeladenen zu 1). Dieser beschloss im Juni 2014 im Rahmen seiner Schulentwicklungsplanung aufgrund abnehmender Schülerzahlen, die Oberschule ab dem Schuljahr 2015/2016 auslaufend aufzuheben. Die Allgemeinverfügung über die Aufhebung der Oberschule ist mittlerweile bestandskräftig. Dies hat zur Folge, dass ab dem Schuljahr 2015/2016 keine neuen Schüler mehr auf der Oberschule Heemsen aufgenommen werden.

Die Klägerin sprach sich im Aufhebungsverfahren gegen die Schließung der Oberschule aus und beantragte am 08.01.2015 bei der Beklagten die Übertragung der Schulträgerschaft für die Oberschule. Um die nötigen Schülerzahlen zu erreichen, schloss die Klägerin mit der Stadt Nienburg/Weser, der Beigeladenen zu 2., eine Vereinbarung über die Möglichkeit der Beschulung von Schülerinnen und Schülern aus der Stadt Nienburg/Weser in der Oberschule Heemsen.

Mit Bescheid vom 12.06.2015 lehnte die Beklagte den Antrag der Klägerin auf Übertragung der Schulträgerschaft ab, da die erforderliche Schülerzahl von mindestens 48 Schülern pro Jahrgang für die kommenden 10 Jahre nicht prognostiziert werden könne. Weder aus der Samtgemeinde Heemsen allein, noch unter Hinzurechnung von Schülern aus einzelnen Stadtteilen der Beigeladenen zu 2) ergäben sich in den kommenden 10 Jahren mindestens 48 Schüler pro Jahrgang.

Mit ihrer am 13.07.2015 erhobenen Klage verfolgt die Klägerin ihr Begehren weiter und bekräftigt ihre Berechnung der Schülerzahlen, die die erforderliche Anzahl ergebe. Die Beigeladene zu 2) unterstützt die Klägerin hierbei.

Die Beklagte bleibt bei ihrer Berechnung der Schülerzahlen, die nicht ausreichend seien. Sie wird hierbei vom Beigeladenen zu 1) unterstützt.

Termin: 18.05.2016 um 10.00 Uhr in Saal 4

Az: 6 A 3582/15

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.05.2016

Ansprechpartner/in:
Burkhard Lange als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750352
Fax: 0511 89750400

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