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Kein Urteil im Streit über Auskunftserteilung zur Schulung von Robbenjägern

Tierärztliche Hochschule gibt im Verhandlungstermin dem Auskunftsbegehren des Robbenzentrums Föhr nach.


Nach mehr als zweistündiger Verhandlung hat der Streit zwischen dem Robbenzentrum Föhr und der Tierärztlichen Hochschule Hannover über die Erteilung von Auskünften zu Terminen und Umfang der Schulung von Robbenjägern ein einvernehmliches Ende gefunden. Nachdem die 4. Kammer unter Vorsitz von Vizepräsident Ingo Behrens in der Verhandlung deutlich gemacht hatte, dass der Begriff der Umweltinformation nach dem Umweltinformationsgesetz weit auszulegen sei und dass die von der Klägerin nach dem von ihr gestellten Antrag begehrten Informationen über die Termine und den Umfang der Schulungen nach Auffassung des Gerichts davon erfasst würden, hob die Prozessvertreterin der TiHo den mit der Klage angegriffenen Ablehnungsbescheid auf und erklärte die Verpflichtung der TiHo, der Klägerin die nach dem gestellten Antrag begehrten Auskünfte zu erteilen. Daraufhin erklärten beide Seiten den Rechtsstreit für erledigt. Das Gericht stellte das Verfahren ein. Die Verfahrenskosten sind von der TiHo zu tragen.

Hintergrund des Verfahrens: Die TiHo führt nach Angabe ihrer Prozessvertreterin auf Grund einer jährlich erteilten Beauftragung für das schleswig-holsteinische Umweltministerium tiermedizinische Schulungen für Robbenjäger durch. Dabei handelt es sich um Personen, die wiederum von den zuständigen Behörden im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Beleihung damit beauftragt werden, sich um Robben und Seehunde zu kümmern, die als verletzt oder erkrankt gemeldet werden. Diese Beauftragung umfasst auch die Entscheidung darüber, ob ein solches Tier getötet, oder ob es einer tiermedizinischen Behandlung zugeführt wird.

Az. 4 A 12473/14

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.04.2016

Ansprechpartner/in:
Burkhard Lange als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750352
Fax: 0511 89750400

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