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Dürfen Trüffel gesucht und aus dem Boden entnommen werden?

4. Kammer verhandelt am Mittwoch die Klage einer Hobby-Mykologin, die mit der Region Hannover um die Rechtmäßigkeit einer Entnahme von Trüffeln aus dem Erdreich streitet.


Die Klägerin möchte nach ihren Angaben mehrere Standorte im Gebiet der Region und der Stadt Hannover für wissenschaftliche Zwecke auf Trüffel untersuchen, dabei Trüffel entnehmen und mit den Sporen geeignete Bäume "infizieren", damit sich daran neue Trüffel bilden. Sie hält die Unterschutzstellung der Trüffel durch Bestimmungen der Bundesartenschutzverordnung für rechtswidrig und begehrt hilfsweise die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Die Region Hannover sieht die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung als nicht gegeben an.

Die Sitzung beginnt am 20.04. um 11.00 Uhr in Saal 1

Aktenzeichen: 4 A 3734/15

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.04.2016

Ansprechpartner/in:
Burkhard Lange als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750352
Fax: 0511 89750400

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