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Muss die Tierärztliche Hochschule Hannover Informationen über die Schulung von Robbenjägern herausgeben?

4. Kammer verhandelt am kommenden Mittwoch über Klage des Robbenzentrums Föhr auf Erteilung einer entsprechenden Auskunft nach dem Umweltinformationsgesetz.


Die Klägerin betreibt auf der Insel Föhr das Robbenzentrum, das kranke und geschwächte Tiere aufnimmt, um diese später wieder in die Wildnis zu entlassen. In einem Fachgespräch mit dem zuständigen Ministerium in Kiel wurde der Klägerin mitgeteilt, dass die Robbenjäger von der beklagten Hochschule speziell geschult würden.

Den Antrag der Klägerin, ihr auf der Grundlage des Umweltinformationsgesetzes Auskunft zu geben, wann und in welchem Rahmen die Schulungstermine stattfinden, lehnte die Hochschule ab, da es sich dabei nicht um Umweltinformationen im Sinne des Gesetzes handele.

Die Sitzung beginnt am 20.04.2016 um 9.00 Uhr in Saal 4

Aktenzeichen: 4 A 12473/14

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.04.2016

Ansprechpartner/in:
Burkhard Lange als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750352
Fax: 0511 89750400

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