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Zuviel Keks im Dschungel?

RTL klagt gegen Beanstandung wegen Produktplazierung


Am Donnerstag kommender Woche (18.02.) beschäftigt sich die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts mit einer im Jahr 2014 bei RTL ausgestrahlten Folge des Formats „Ich bin ein Star - Holt mich hier raus (Dschungelcamp)“. Die Nds. Landesmedienanstalt als zuständige Medienaufsichtsbehörde wirft RTL vor, in der Sendung eine unzulässige Produktplatzierung vorgenommen und damit gegen § 7 Abs. 7 Satz 2 Nr. 3 des Rundfunkstaatsvertrages verstoßen zu haben. Nach dieser Norm darf ein Produkt, soweit seine erkennbare Darstellung überhaupt zulässig ist, „nicht zu stark herausgestellt werden; dies gilt auch für kostenlos zur Verfügung gestellte geringwertige Güter“.

In der beanstandeten Folge stellte eine Packung Kekse eines in Hannover ansässigen Markenproduzenten den „Preis“ für eine erfolgreich absolvierte „Prüfung“ dar, was von den Mitwirkenden der Sendung u.a. mit Jubel aufgenommen wurde. Die Landesmedienanstalt ist der Auffassung, dass das Produkt in der Sendung insgesamt zu stark herausgestellt worden sei.

Az.: 7 A 13293/14

Beginn: 18.02.2016, 10.00 Uhr, Saal 4

Artikel-Informationen

erstellt am:
08.02.2016

Ansprechpartner/in:
Burkhard Lange als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750352
Fax: 0511 89750400

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