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Videoüberwachung in Fahrzeugen der UESTRA beschäftigt erneut das Verwaltungsgericht

10. Kammer setzt mündliche Verhandlung über Beanstandungsverfügung der Landesdatenschutzbeauftragten fort


Am kommenden Mittwoch verhandelt die 10. Kammer erneut über die Klage der ÜSTRA AG gegen eine datenschutzrechtliche Verfügung vom 29. August 2014, mit der die Landesdatenschutzbeauftragte die Praxis der Videoüberwachung innerhalb von Fahrzeugen im öffentlichen Personennahverkehr beanstandet hatte.

In der ersten Verhandlung im Dezember letzten Jahres hatte die Kammer die Klägerin darauf hingewiesen, dass sie als von der öffentlichen Hand beherrschtes Unternehmen, das Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge wahrnimmt, möglicherweise durch die angegriffene Verfügung nicht in eigenen Rechten verletzt werden könne. Gegenüber der Beklagten hatte sie zu bedenken gegeben, dass die Anordnung möglicherweise unzutreffend auf das Bundesdatenschutzgesetz gestützt, ein Einschreiten in der gewählten Form nach geltendem Landesdatenschutzrecht aber nicht zu rechtfertigen sei.

Die Beteiligten haben nach der von ihnen in der Sitzung im Dezember erbetenen Vertagung die angestrebte außergerichtliche Einigung nicht erzielen können.

Az. 10 A 4379/15

Beginn: 10.02.2016, 10.00 Uhr in Saal 1

Artikel-Informationen

erstellt am:
04.02.2016

Ansprechpartner/in:
Burkhard Lange als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750352
Fax: 0511 89750400

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