Artikel-Informationen
erstellt am:
25.01.2016
Ansprechpartner/in:
Burkhard Lange als Pressesprecher
Verwaltungsgericht Hannover
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750352
Fax: 0511 89750400
Der Kläger ist Eigentümer eines mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks in Hannover-Waldheim. Das um 1906 errichtete Gebäude ist seit 1987 als konstituierender Bestandteil der geschützten Gruppe „Wohnhäuser Brandensteinstraße/Liebrechtstraße/Roßkampstraße/Waldheimstraße“ im Verzeichnis der Kulturdenkmale verzeichnet. Das Grundstück des Klägers grenzt im Westen an eine auf einem Damm verlaufende Schnellbahntrasse.
Im Oktober 2011 genehmigte die Beklagte der Beigeladenen die Errichtung einer 40 m hohen Mobilfunkantennenanlage auf einem westlich der Bahnanlage liegenden Grundstück, das vom Grundstück des Klägers ca. 80 m Luftlinie entfernt liegt. Die Anlage wurde 2014 errichtet.
Dagegen wendet sich der Kläger. Er trägt im Wesentlichen vor, die genehmigte Anlage beeinträchtige das Erscheinungsbild seines Baudenkmals erheblich. Sie sei bereits aus der Ferne als störender Fremdkörper wahrzunehmen und erdrücke das denkmalgeschützte Ensemble nahezu. Seine Investitionen in denkmalgerechte Holzsprossenfenster und der damit in Kauf genommene erhöhte Pflegeaufwand würden so entwertet; die Außenansicht seines Gebäudes sei völlig ruiniert. Zur Optimierung des bestehenden Mobilfunknetzes hätte die Anlage auch auf einem denkmalverträglichen alternativen Standort errichtet werden können.
Die 4. Kammer wird im Termin zur mündlichen Verhandlung am kommenden Mittwoch die Örtlichkeiten in Augenschein nehmen.
Az.. 4 A 2074/15
Termin: 27.01.2016, 14.00 Uhr, in der Liebrechtstraße 39 in Hannover
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erstellt am:
25.01.2016
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Burkhard Lange als Pressesprecher
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