Artikel-Informationen
erstellt am:
11.12.2015
Ansprechpartner/in:
VPräsVG Ingo Behrens als Pressesprecher
Verwaltungsgericht Hannover
Pressestelle
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511/89750-318
Fax: 0511/89750-400
Die Beklagte sieht in der gegenwärtig praktizierten Videoüberwachung in den Bussen und Straßenbahnen der Klägerin einen Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz. Sie hat daher der Klägerin mit der streitbefangenen datenschutzrechtlichen Anordnung aufgegeben, die Überwachung einzustellen, soweit sie nicht ein Konzept für einen differenzierten Einsatz der Videoüberwachung vorlegt oder konkrete Nachweise dafür erbringt, dass die flächendeckende Videoüberwachung erforderlich ist.
Die Klägerin hält die Überwachung für rechtlich zulässig. Die Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes seien gewahrt, die Erforderlichkeit der Überwachung müsse sie nicht näher belegen.
Die Kammer wird sich auch mit der Frage auseinandersetzen müssen, ob die Überwachung nach dem Bundesdatenschutzgesetz oder dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz zu beurteilen ist. Auf die zwischen den Beteiligten streitige Vereinbarkeit der Videoüberwachung mit dem Bundesdatenschutzgesetz käme es im letzteren Fall nicht an.
Beginn der Sitzung um 11.00 Uhr in Saal 1
Aktenzeichen: 10 A 4379/15
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erstellt am:
11.12.2015
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