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Gericht verhandelt Verfahren um Gültigkeit der Wahl des Regionspräsidenten

1. Kammer verhandelt am 08.12.2015 über die Wahlprüfungsklage gegen die Wahl des Regionspräsidenten der Region Hannover


Die Kläger, zwei der insgesamt drei Kläger sind Mitglieder der CDU-Regionsfraktion, wenden sich in ihrer Eigenschaft als Wahlberechtigte gegen die Wahl des Regionspräsidenten. Sie wollen mit ihrer Klage erreichen, dass die beklagte Regionsversammlung verpflichtet wird, die Wahl für ungültig zu erklären. Zudem begehren sie gegenüber der ebenfalls beklagten Region Hannover die Feststellung der Rechtswidrigkeit der vor der Stichwahl vom Wahlleiter durchgeführten Kampagne.

Die Kläger halten die Direktwahl des Regionspräsidenten der Region Hannover aufgrund einer vom Wahlleiter vor der Stichwahl durchgeführten Wahlinformationskampagne für rechtswidrig. Bei dem ersten Wahlgang am 25.05.2014 erzielte keiner der insgesamt sechs Kandidaten die erforderliche Mehrheit von mehr als der Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen. Der der SPD zugehörige und seit 2006 amtierende Regionspräsident Hauke Jagau erzielte 47,3 % und der von der CDU unterstützte Kandidat Axel Brockmann 38,7 % der Stimmen. Bei der deshalb erforderlich gewordenen Stichwahl am 15.06.2014 erzielten bei gesunkener Wahlbeteiligung Hauke Jagau 50,9 % und Axel Brockmann 49,1 % der Stimmen, was eine Stimmendifferenz von etwa 4.400 Stimmen bedeutet.

Zwischen dem ersten Wahlgang und der - wegen des Pfingstwochenendes - erst drei Wochen später terminierten Stichwahl hatte der Wahlleiter Maßnahmen zur Information der Öffentlichkeit veranlasst. Neben einer Pressemitteilung und Anzeigen in Wochenblättern wurden auch im Internet und über den Kurznachrichtendienst Twitter Informationen insbesondere über den Termin der Stichwahl und darüber verbreitet, dass eine Teilnahme auch ohne die nur vor dem ersten Wahlgang übersandte Wahlbenachrichtigungskarte möglich sei. In Langenhagen, Neustadt, Wedemark und Wunstorf erschienen keine Zeitungsanzeigen des Wahlleiters, obwohl dies beabsichtigt war. Ab Freitag vor der Stichwahl wurde auf den Laufschriftanzeigen der Stadtbahnhaltestellen in Hannover, Garbsen, Langenhagen, Isernhagen, Laatzen und Ronnenberg der Text "Achtung! Sonntag Stichwahl zum Regionspräsidenten - Personalausweis reicht" eingeblendet. Vergleichbare Informationen erfolgten bereits ab dem Dienstag vor der Wahl im Fahrgastfernsehen der Stadtbahnen und über die Großbildschirme der unterirdischen Stadtbahnstationen. Über diese Maßnahme hinaus wurden 250 Plakate in regionsweit verkehrenden Bussen angebracht. 300 weitere Plakate wurden von einer beauftragten Werbefirma an Litfaßsäulen angebracht, davon über 250 in Hannover und der Rest in Wunstorf, Burgdorf, Hemmingen und Burgwedel. Nochmals 60 Plakate wurden an die 20 Umlandkommunen verteilt. Zudem wurden Wahlaufruf-Postkarten - 20.000 in Hannover und Langenhagen in Gastronomiebetrieben sowie 1.000 im Umland in Bürgerämtern oder anderen öffentlichen Stellen - verteilt bzw. ausgelegt. Neben den Informationsmaßnahmen des Wahlleiters haben die Kandidaten für sich selbst geworben, indem sie etwa Zeitungsanzeigen geschaltet haben oder an den ohnehin noch vorhandenen Wahlplakaten Aufkleber mit Hinweisen auf die Stichwahl angebracht wurden.

Die Kläger haben mit ihren Wahleinsprüchen geltend gemacht, dass der Wahlleiter nicht das Gebot der Neutralität und Objektivität beachtet und gegen den Grundsatz der Gleichheit der Wahl verstoßen habe, da die Wahlinformationskampagne nur in Teilen des Wahlgebietes durchgeführt worden bzw. unterschiedlich wirksam geworden sei. Die beklagte Regionsversammlung hat die Wahleinsprüche zurückgewiesen. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass nicht gegen wahlrechtliche Vorgaben verstoßen worden sei. Selbst wenn man insoweit anderer Auffassung wäre, sei nach der Lebenserfahrung nicht davon auszugehen, dass die Wahlinformationskampagne das Wahlergebnis wesentlich beeinflusst habe.

Beginn der Sitzung um 10:30 Uhr in Saal 4

Aktenzeichen: 1 A 12763/14

Artikel-Informationen

erstellt am:
05.11.2015

Ansprechpartner/in:
VPräsVG Ingo Behrens als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Pressestelle
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511/89750-318
Fax: 0511/89750-400

http://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de

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