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Streit um Radwegbenutzungspflicht in Aligse (Stadt Lehrte)

Die 7. Kammer verhandelt am 22.10.2015 vor Ort die Klage eines Radfahrers gegen die Benutzungspflicht eines gemeinsamen gegenläufigen Geh- und Radweges in Aligse.


Die Stadt Lehrte hat als zuständige Straßenverkehrsbehörde die Benutzungspflicht angeordnet. Der Radfahrer wendet sich dagegen; er möchte die Fahrbahn benutzen dürfen.

Die Sitzung beginnt um 10.30 Uhr. Treffpunkt: Aligse, Kreuzung Dammfeldstraße/Ecke Peiner Heerstraße.

Aktenzeichen: 7 A 9997/14

Artikel-Informationen

erstellt am:
21.10.2015

Ansprechpartner/in:
VPräsVG Ingo Behrens als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Pressestelle
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511/89750-318
Fax: 0511/89750-400

http://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de

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