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Klagerücknahme im Rechtsstreit um geplanten Abriss eines Pavillons am Altenbekener Damm

4. Kammer stellt zügige Terminierung im Falle eines erneuten Klageverfahrens in Aussicht


Nach mehrstündiger mündlicher Verhandlung nahmen die Bauherren, die anstelle des Pavillons ein Wohnhaus errichten möchten, ihre Klage zurück, um ihr Bauvorhaben gegenüber der Bauaufsichtsbehörde noch einmal präzisieren zu können. Beendet ist die rechtliche Auseinandersetzung um die Zukunft des Pavillons damit aber voraussichtlich nicht. Die Kläger kündigten an, nunmehr zunächst einen neuen Antrag bei der Baubehörde stellen zu wollen, ggf. auch auf Erteilung einer denkmalrechtlichen Genehmigung. Der Vertreter des Landesamtes für Denkmalpflege hatte beim Ortstermin dargelegt, dass der Pavillon aus Sicht seiner Behörde als Denkmal anzusehen sei.

Die 4. Kammer stellte den Verfahrensbeteiligten in Aussicht, für den Fall, dass gegen die von der Baubehörde neu zu treffende Entscheidung erneut geklagt würde, zügig zu terminieren.

Az.: 4 A 12399/14

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.09.2015

Ansprechpartner/in:
Burkhard Lange als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750352
Fax: 0511 89750400

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