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Erster Eilantrag gegen Schließung des 5. Realschuljahrgangs der Graf-Wilhelm-Schule in Steinhude abgelehnt

Mit Beschluss vom 02.09.2015 hat die 6. Kammer nach mündlicher Verhandlung den Eilantrag einer Erziehungsberechtigten gegen die auslaufende Aufhebung des Realschulzweiges in Steinhude abgelehnt.


Der Antrag einer Mutter aus Steinhude richtet sich auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gegen die mit einer Allgemeinverfügung der Stadt Wunstorf mit Beginn des Schuljahres 2015/16 auslaufende Aufhebung des Realschulzweiges der Graf-Wilhelm-Schule.. Die Schule nimmt mit Beginn des laufenden Schuljahres keine Schüler mehr im 5. Jahrgang auf und verweist diese an die Otto-Hahn-Realschule im Kernstadtbereich der Stadt Wunstorf.

Der Antrag der Erziehungsberechtigten wurde bereits als unzulässig abgelehnt, weil ihre Kinder von der Allgemeinverfügung nicht betroffen sind. Ihre gegenwärtig die 4. Klasse einer anderen Schule besuchende Tochter könnte den Realschulzweig der Graf-Wilhelm-Schule frühestens mit Beginn des Schuljahres 2016/17 besuchen. Das Gericht treffe jedoch keine Rechtsschutzanordnungen auf Vorrat und verwies die Antragstellerin auf das bereits anhängige Klageverfahren. Dessen ungeachtet leide die Schulorganisationsentscheidung der Stadt Wunstorf nach summarischer Überprüfung durch das Gericht weder an Verfahrensfehlern noch an groben Planungsfehlern. Die Prognoseentscheidung des Schulträgers dürfe sich auf die rückläufigen Schülerzahlen im Realschulbereich stützen. Die Mindestzahlen von 27 Schülern pro Klasse seien schon seit einiger Zeit nicht mehr erreicht worden. Die Prognoseentscheidung sei vom Gericht auch nur beschränkt überprüfbar. Inwieweit sich die Schülerzahl von 30.000 Flüchtlingen in Niedersachsen, die erst nach der Genehmigung der beabsichtigten Schließung des Schulzweiges durch die Landesschulbehörde bekannt geworden sei, auswirken werde, sei reine Spekulation, weil nicht absehbar sei, welche Schülerzahl der überwiegend der deutschen Sprache nicht mächtigen minderjährigen Flüchtlinge auf Steinhude im Prognosezeitraum und die dortige Realschule entfiele. Die Stadt Wunstorf habe in einem gesonderten Verfahren gegebenenfalls eine neue Prognose zu treffen, die unter Umständen auch zur Wiederöffnung schulischer Angebote führen könne. Die Abwägungsentscheidung sei nachvollziehbar. Die Verlängerung des Schulweges sei jedenfalls bei summarischer Überprüfung nicht unzumutbar.

Die erst am Montag eingegangenen und vom Gericht aus prozessualen Gründen abgetrennten Anträge zweier Schüler, von denen einer in diesem Schuljahr in die 5. Klasse eingeschult wird, werden demnächst gesondert im schriftlichen Verfahren entschieden.

Gegen die Entscheidung ist die Beschwerde vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg zulässig.

Aktenzeichen: 6 B 3598/15

Artikel-Informationen

erstellt am:
02.09.2015

Ansprechpartner/in:
VPräsVG Ingo Behrens als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Pressestelle
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511/89750-318
Fax: 0511/89750-400

http://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de

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