Artikel-Informationen
erstellt am:
25.06.2015
Ansprechpartner/in:
VPräsVG Ingo Behrens als Pressesprecher
Verwaltungsgericht Hannover
Pressestelle
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511/89750-318
Fax: 0511/89750-400
Die Klägerin beabsichtigt im Bereich zwischen den Ortschaften Wennenkamp und Weseberg bzw. in der Nähe von Goldbeck die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von rd. 100 bzw. 150 m auf Grundstücken, die im Landschaftsschutzgebiet „Lipper Bergland“ liegen. Der Landkreis Schaumburg lehnte die Erteilung der Vorbescheide ab. Die Vorhaben widersprächen den Darstellungen des im Entwurf vorliegenden Landschaftsplans der beigeladenen Stadt Rinteln und führten zu einer Verunstaltung des Landschaftsbildes. Außerdem beeinträchtigten die Vorhaben die Schutzzwecke der Landschaftsschutzverordnung.
Die Klägerin macht geltend, die Anlagen beeinträchtigten das Landschaftsbild nicht wesentlich. Unwesentliche Beeinträchtigungen könnte dem Vorhaben nicht entgegen gehalten werden, da es privilegiert sei. Jedenfalls bestehe ein Anspruch auf Befreiung von den Vorschriften der Landschaftsschutzverordnung.
Die Kammer verhandelt die Verfahren vor Ort. Treffpunkt ist um 10.15 Uhr nördlich von Goldbeck im Einmündungsbereich des nach Westen führenden Feld-/Wanderwegs mit der Bösingfelder Straße (L 434).
Aktenzeichen: 12 A 2590/13 und 12 A 2586/13
Artikel-Informationen
erstellt am:
25.06.2015
Ansprechpartner/in:
VPräsVG Ingo Behrens als Pressesprecher
Verwaltungsgericht Hannover
Pressestelle
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511/89750-318
Fax: 0511/89750-400