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Verwaltungsgericht überprüft Rechtmäßigkeit eines Polizeieinsatzes zur Durchsetzung des Hausrechts der Landtagsverwaltung

Kläger beruft sich auf Grundrecht der Versammlungsfreiheit


Die 10. Kammer verhandelt am Freitag, 22.05.2015 über die Rechtmäßigkeit polizeilicher Maßnahmen im Zusammenhang mit einer politischen Aktion am Niedersächsischen Landtag.

Mehrere Personen hatten im Dezember 2010 aus einem Gebäude der Landtagsverwaltung heraus mit einem Beamer politische Botschaften an ein gegenüber liegendes Baugerüst gestrahlt und dazu Parolen gerufen. Der Hausordnungsdienst des Niedersächsischen Landtags bat daraufhin die Polizei zur Durchsetzung des Hausrechts um Amtshilfe.

Der Kläger war an der Aktion selbst nicht beteiligt, erschien aber nach dem Eintreffen der Polizeibeamten am Ort und wurde anschließend zusammen mit den an der vorherigen Aktion beteiligten Personen von der Polizei aus dem Landtagsgebäude verwiesen.

Vier der ursprünglich gestellten fünf Klaganträge hat die Kammer bereits mit Urteil vom 17. November 2014 (Az. 10 A 2745/13, rechtskräftig) abgewiesen. Mit dem noch anhängigen Klagantrag macht der Kläger geltend, der Verweis aus dem Landtagsgebäude sei rechtswidrig gewesen. Bei der Aktion habe es sich um eine Versammlung gehandelt, an der er habe teilnehmen wollen. Eine Auflösung der Versammlung sei nicht verfügt gewesen.

Az. 10 A 13213/14

Beginn: 09.00 Uhr in Saal 5

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.05.2015

Ansprechpartner/in:
Burkhard Lange

Verwaltungsgericht Hannover
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750352
Fax: 0511 89750400

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