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Streit zwischen Stadt Barsinghausen und NBank über fristgerechte Verwendung von Städtebauförderungsmitteln

4. Kammer verhandelt am 28.04.2015 Klage der Stadt Barsinghausen gegen einen Zinsbescheid der NBank über knapp 70.000 €.


Die NBank bewilligte der klagenden Stadt Barsinghausen im Jahr 2009 Städtebauförderungsmittel für die Programmkomponente „Soziale Stadt“. Gegenstand der vorgesehenen Förderung war unter anderem die Ordnungsmaßnahme „Rückbau und Neubau des Parkplatzes der Firma Bahlsen“. Diese Maßnahme sollte mit Städtebauförderungsmitteln und einem Eigenanteil der Klägerin (von einem Drittel) in Höhe von insgesamt 1,8 Mio. € gefördert werden. Die Klägerin schloss in diesem Zusammenhang im Februar 2010 mit der Firma Bahlsen einen städtebaulichen Vertrag, in dem sich die Firma verpflichtete, die Maßnahme durchzuführen. Die Firma Bahlsen sollte mit der Baumaßnahme sofort beginnen und diese bis spätestens zum 30.06.2011 abschließen. Als Gegenleistung wurde die sofortige Auszahlung der gesamten Fördersumme vereinbart. Die Klägerin überwies daraufhin an die Firma Bahlsen im Februar 2010 den Betrag in Höhe von 1,8 Mio. €, nachdem sie bereits im Oktober und Dezember 2009 Fördermittel von der NBank in Höhe von insgesamt rund 1,25 Mio. € angefordert hatte.

Mit dem mit der Klage angegriffenen Bescheid fordert die NBank von der Stadt Barsinghausen unter Berufung auf § 49 a Abs. 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) wegen nicht fristgerechter Verwendung der im Jahr 2009 ausgezahlten Fördermittel Zinsen in Höhe von knapp 70.000 € für den Zeitraum vom 17.10.2009 bis 31.12.2010. Eine Vorausleistung, wie sie die Stadt Barsinghausen mit der Firma Bahlsen vereinbart habe, sei grundsätzlich unzulässig und nicht förderungsfähig. Gerechtfertigt wäre allenfalls eine Zahlung nach Baufortschritt gewesen.

Die Stadt Barsinghausen hält den mit der Firma Bahlsen geschlossenen Vertrag für rechtmäßig. Mit der Auszahlung im Februar 2010 seien die Mittel zweckentsprechend verwendet worden. Im Übrigen sei zu beachten, dass die Firma Bahlsen ohne Vereinbarung der Vorauszahlung die Maßnahme nicht durchgeführt hätte.

Beginn der Sitzung um 9.00 Uhr in Saal 2.

Aktenzeichen: 4 A 5494/12

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.04.2015

Ansprechpartner/in:
Burkhard Lange

Verwaltungsgericht Hannover
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750352
Fax: 0511 89750400

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