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Streit um geplante Junghennenaufzuchtsfarm mit ca. 85.000 Plätzen

4. Kammer verhandelt am 16.04.2015 über die Frage, ob es sich bei einer im Außenbereich bei Martfeld geplanten Junghennenaufzuchtsfarm mit ca. 85.000 Plätzen um ein Vorhaben handelt, dass einem landwirtschaftlichen Betrieb dient.


Die Kläger bewirtschaften in Meppen einen landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetrieb, auf dem sie Mastschweine halten. Sie verfügen weiter über eine derzeit landwirtschaftlich nicht genutzte Hofstelle in Wedehorn, zu der weit verstreut liegende Flächen gehören. Auf der ca. 25 km von dieser Hofstelle entfernt liegenden Bruchwiese bei Martfeld wollen sie ihr Vorhaben verwirklichen.

Der Landkreis Diepholz hat die Erteilung der erforderlichen immissionsschutzrechtlichen Genehmigung abgelehnt, da es sich um gewerbliche Tierhaltung handele. Die Kläger sind der Auffassung, die geplanten fünf Stallgebäude dienten dem landwirtschaftlichen Betrieb, den sie von der Hofstelle Wedehorn aus betrieben.

Beginn der Sitzung um 09:00 Uhr in Saal 2

Aktenzeichen: 4 A 8113/13

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Sven-Marcus Süllow

Verwaltungsgericht Hannover
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750-328

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