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Wo und wie durfte im Flughafen Langenhagen demonstriert werden?

10. Kammer prüft Rechtmäßigkeit versammlungsrechtlicher Beschränkungen für Demo des Flüchtlingsrates


Der Kläger zeigte im September 2012 eine vom Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V. für den 06.10.2012 geplante Versammlung zum Thema „Für die Bewegungsfreiheit aller Menschen - kein Knast für Flucht“ an. Die Auftaktkundgebung sollte am 06.10.2012 um 14 Uhr auf dem Parkplatz vor dem Haupteingang der JVA Langenhagen stattfinden, die Zwischenkundgebung gegen 16 Uhr vor dem Eingang des Terminals C mit anschließendem Gang durch den Flughafen bis Terminal C sowie einem Abschluss im Terminal C (Abflugebene) des Flughafens Hannover-Langenhagen und die abschließende Kundgebung gegen 18 Uhr am Schillerdenkmal in der Innenstadt von Hannover. Der Kläger erwartete nach eigenen Angaben ca. 100 Teilnehmer zur Kundgebung und es sollten Lautsprecher, Megaphone, Transparente und Flugblätter verwendet werden.

Nachdem ein Kooperationsgespräch am 27.09.2012 zwischen Vertretern des Polizeikommissariats Langenhagen, der Flughafenpolizei, der Bundespolizei, des beigeladenen Flughafens und der beklagten Stadt Langenhagen stattgefunden hatte, an dem der Kläger nicht teilnahm, verfügte die Beklagte mit Bescheid vom 04.10.2012, dass die Durchführung der Versammlung im Terminal C wegen einer Gefährdung der Betriebsabläufe des Flughafens von der Abflugebene auf die Ankunftsebene zu verlegen sei. Außerdem verbot sie die Verwendung akustischer Hilfsmittel (Trillerpfeifen, Megaphone, Lautsprecher) und die Verwendung von Transparentstangen von einer Länge von mehr als 2 Meter und einem Durchmesser von mehr als 2 cm innerhalb des Flughafengebäudes.

Hiergegen wendet sich der Kläger im Rahmen einer Fortsetzungsfeststellungsklage.

Die 10. Kammer verhandelt das Verfahren am 18.03.2015 ab 10.00 Uhr vor Ort im Terminal C des Flughafens Hannover-Langenhagen. Für Pressevertreter wird ein Ansprechpartner des Gerichts vor Ort anwesend sein.

Az.: 10 A 5677/12

Treffpunkt: Eingang zum Terminal C

Artikel-Informationen

erstellt am:
16.03.2015

Ansprechpartner/in:
Burkhard Lange

Verwaltungsgericht Hannover
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750352
Fax: 0511 89750400

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