Artikel-Informationen
erstellt am:
13.10.2014
Ansprechpartner/in:
Burkhard Lange
Verwaltungsgericht Hannover
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750352
Fax: 0511 89750400
Die Klägerin ist Eigentümerin eines Grundstücks, das in etwa 200 m Luftlinie von dem betroffenen Baugrundstück entfernt liegt. Sie macht geltend, die Baugenehmigung verletze sie in ihren Rechten. Die Landeshauptstadt Hannover als Baugenehmigungsbehörde habe zu Unrecht eine Befreiung von Festsetzungen des für den Bereich geltenden Bebauungsplans erteilt. Außerdem verletze die Erteilung der Baugenehmigung das sogenannte baurechtliche Rücksichtnahmegebot. Die Gefahren, die sich aus einem möglichen rechtsextremen Anschlag auf die Flüchtlingsunterkunft für Leib und Leben der Anwohner ergäben, begründeten eine unzumutbare Störung.
Einen entsprechenden Eilantrag der Klägerin hatte die Kammer mit rechtskräftigem Beschluss vom 28.03.2014 abgelehnt (Az.: 4 B 493/14).
Beginn der Verhandlung um 13.00 Uhr in Saal 3
Aktenzeichen: 4 A 491/14
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erstellt am:
13.10.2014
Ansprechpartner/in:
Burkhard Lange
Verwaltungsgericht Hannover
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
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Fax: 0511 89750400