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Jugendamt der Region Hannover zieht umstrittene Anbieterliste für ambulante Dyskalkulie- und Legasthenietherapien zurück

3. Kammer des Gerichts stellt Eilverfahren mit Beschluss vom 03.07.2014 ein


Ein von 24 Anbietern ambulanter Dyskalkulie- und Legasthenietherapien vor dem Verwaltungsgericht gegen das Jugendamt der Region Hannover geführtes Eilverfahren ist in dieser Woche unstreitig zu Ende gegangen. Die Anbieter hatten sich dagegen gewehrt, ab dem 01.07.2014 von einer vom Jugendamt der Region geführten und in langjähriger Verwaltungspraxis bisher im Rahmen der Bewilligung von solchen Therapien den Leistungsberechtigten zur Verfügung gestellten Anbieterliste gestrichen zu werden. Hintergrund der angekündigten Streichung aus der Liste ist der Umstand, dass die betroffenen Anbieter ein ihnen vom Jugendamt unterbreitetes Angebot zum Abschluss einer Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsvereinbarung nach § 77 SGB VIII bisher nicht angenommen haben, weil sie es unter anderem hinsichtlich des danach vorgesehenen Vergütungssatzes für die einzelne Therapieeinheit für zu niedrig halten.

In einem Erörterungstermin bei Gericht hat das Jugendamt der Region erklärt, in Zukunft gegenüber den Leistungsberechtigten eine Anbieterliste überhaupt nicht mehr verwenden zu wollen. Daraufhin haben die Beteiligten das Verfahren übereinstimmend für erledigt erklärt haben. Mit dem Einstellungsbeschluss hat das Gericht der Region Hannover die Verfahrenskosten auferlegt.

Aktenzeichen: 3 B 9975/14

Artikel-Informationen

erstellt am:
04.07.2014

Ansprechpartner/in:
VPräsVG Ingo Behrens als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Pressestelle
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511/89750-318
Fax: 0511/89750-400

http://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de

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