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Klage gegen Radwegbenutzungspflicht

7. Kammer verhandelt am 24.04.2014 Klage eines Einwohners aus Hildesheim, der sich dagegen wendet, den Radweg an der Straße „Hohnsen“ in Hildesheim benutzen zu müssen


Der Kläger benutzt die Straße „Hohnsen“ für den täglichen Weg zur Arbeit. Er hält die angeordnete Radwegebenutzungspflicht für rechtswidrig, weil das Befahren der Straße mit dem Rad nicht so gefährlich sei, dass eine Radwegebenutzungspflicht gerechtfertigt sei. Außerdem sei der ausgewiesene Radweg zu schmal und entspreche damit nicht den technischen Normen (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen).

Das Gericht verhandelt das Verfahren vor Ort.

Treffpunkt: 10.30 Uhr auf dem Parkplatz vor der Gaststätte NOAH, Hohnsen 28

Aktenzeichen: 7 A 5659/13

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.04.2014

Ansprechpartner/in:
VPräsVG Ingo Behrens als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Pressestelle
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511/89750-318
Fax: 0511/89750-400

http://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de

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