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Zahnärztin wehrt sich gegen Widerruf der Approbation

5. Kammer verhandelt am 27.03.2014 Klage einer in Hannover praktizierenden Zahnärztin.


Die Klägerin war vom Amtsgericht Hannover im Jahr 2012 durch Strafbefehl zu einer zur Bewährung ausgesetzten Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt worden, weil sie unbefugt einen Doktortitel geführt hatte und an Patienten durch unerlaubte Heilbehandlung und ärztliche Kunstfehler vorsätzlich und fahrlässig Körperverletzungen begangen hatte. Über den Vorfall wurde in der Presse berichtet. Der Niedersächsische Zweckverband zur Approbationserteilung widerrief unter Bezug auf diese Verurteilung die Approbation, weil sich daraus die Unwürdigkeit der Klägerin zur Ausübung des zahnärztlichen Berufs ergebe.

Die Klägerin hält die Verfügung für rechtswidrig. Der Beklagte habe die Bedeutung der ihm vorgeworfenen Körperverletzungen verkannt und dramatisierend übertrieben. Er messe angesichts der Vielzahl ärztlicher Fehlbehandlungen mit zweierlei Maß.

Beginn der Verhandlung um 10.00 Uhr in Saal 1

Aktenzeichen: 5 A 6873/12

Artikel-Informationen

erstellt am:
25.03.2014

Ansprechpartner/in:
VPräsVG Ingo Behrens als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Pressestelle
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511/89750-318
Fax: 0511/89750-400

http://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de

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