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Streit um DNA - Speicherung geht in die zweite Runde

Verwaltungsgericht verhandelt erneut über Klage auf Löschung


Die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover befasst sich am kommenden Montag, den 23.09. 2013, erneut mit der Klage eines Bürgers, dessen DNA-Identifizierungsmuster in der DNA-Analysedatei des Bundeskriminalamts gespeichert ist.

Nach einem häuslichen Streit hatte der Kläger im Jahr 2007 freiwillig eine Speichelprobe bei der Polizei abgegeben. Sein DNA - Muster wurde anschließend beim Bundeskriminalamt gespeichert. Nachdem er später aufgrund einer DNA-Spur am Tatort wegen eines Diebstahls in Verdacht geraten war, begehrt er nunmehr die Löschung seiner Daten. Er hält die (weitere) Speicherung seines DNA-Identifizierungsmusters für unzulässig. Das Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls sei ergebnislos eingestellt worden. Zuvor sei er lediglich durch Bagatellstraftaten aufgefallen.

Das Landeskriminalamt lehnt eine Löschung der Daten vor Ende der regelmäßigen Prüffrist im September 2017 ab. Trotz der Einstellung des Ermittlungsverfahrens bestehe gegen den Kläger ein Restverdacht, der die weitere Speicherung seines DNA-Musters rechtfertige. Er sei seit seiner Jugend immer wieder polizeilich in Erscheinung getreten.

In der ersten Verhandlung Anfang Juli dieses Jahres hatte die 10. Kammer erhebliche Zweifel daran geäußert, dass die ursprünglich beklagte Polizeidirektion Hannover für die Entscheidung über den Löschungsantrag zuständig war. Zu einer Prüfung der materiellen Rechtslage war es deswegen nicht gekommen. Nachdem inzwischen das Nds. Landeskriminalamt das Verfahren übernommen hat, hat es eine Löschung in eigener Zuständigkeit geprüft und ebenfalls abgelehnt. Die Kammer wird sich nunmehr mit der Entscheidung des Landeskriminalamts und mit den materiellen Anforderungen an die Speicherung eines DNA-Identifizierungsmusters zu beschäftigen haben.

Az: 10 A 2028/11

Beginn: 10.00 h in Saal 5

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.09.2013

Ansprechpartner/in:
Burkhard Lange

Verwaltungsgericht Hannover
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750352
Fax: 0511 89750400

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