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Noch keine Entscheidung im Streit um Pingelscheine

Wegen der Erkrankung eines ehrenamtlichen Richters führte die 7. Kammer statt einer mündlichen Verhandlung einen Erörterungstermin durch


Die Kammer wird durch Urteil am 30.04.2013 entscheiden. Die Beteiligten haben hierzu auf weitere mündliche Verhandlung verzichtet. Eine Entscheidung am heutigen Termin war wegen der Erkrankung des ehrenamtlichen Richters nicht möglich.

Die Stadt Hannover hatte den Klägern die Sondernutzungserlaubnis für den ambulanten Handel im Umherziehen oder -fahren zwar für das Stadtgebiet erteilt, vom Geltungsbereich der Erlaubnis jedoch die von der Sondernutzungssatzung besonders geschützte Innenstadtzone ausgenommen. Hiergegen wenden sich die Kläger, um auch im Bereich insbesondere des Sprengel-Museums und der Bruchmeisterallee ihre Waren anbieten zu dürfen. Sie machen geltend, dass die Innenstadtzone nicht vor dem ambulanten Handel geschützt werden dürfe und unverhältnismäßig in ihr Reisegewerbe eingegriffen werde. Außerdem wenden sich die Kläger gegen die Auflage der Stadt, einen Mindestabstand von 250 m zu Märkten, Schulstandorten und großen Veranstaltungen, die durch mehr als 1.000 Besucher gekennzeichnet sind, einzuhalten. Die Kläger halten diese Auflage u.a. für zu unbestimmt und unverhältnismäßig. Die Stadt ist dem entgegen getreten, hat jedoch angekündigt, ihre Sondernutzungssatzung novellieren zu wollen.

Über das Ergebnis der Entscheidung am 30.04.2013 wird durch eine Pressemitteilung unterrichtet werden.

Aktenzeichen: 7 A 498/13 und 7 A 2097/13

Artikel-Informationen

erstellt am:
26.03.2013

Ansprechpartner/in:
VPräsVG Ingo Behrens als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Pressestelle
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511/89750-318
Fax: 0511/89750-400

http://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de

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