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Landesregierung muss Journalistem keine weitere Auskunft zu Landtagsanfrage erteilen

Mit Beschluss vom 20.02.2012 hat 6. Kammer des Gerichts den Eilantrag eines Journalisten des Springer-Verlages auf Auskunft abgelehnt.


Der Journalist begehrte Auskunft zu der Frage, in welcher Form der damalige Ministerpräsident Wulff die Antwort auf Landtagsanfrage freigegeben hat, in der es um die geschäftlichen Beziehungen unter anderem zwischen Christian Wulff und Herrn Egon Geerkens ging. Er begehrte diese Auskunft durch Vorlage der Farbkopie des abgezeichneten Dokumentes, hilfsweise durch schriftliche Beantwortung.

Das Gericht lehnte sowohl den Haupt- als auch den Hilfsantrag ab.

Hinsichtlich des Hauptantrages (Hergabe einer Farbkopie des Entwurfs der Antwort auf die Landtagsanfrage) stehe dem Antragsteller kein Anordnungsanspruch zur Seite. Aus § 4 Abs. 1 NPresseG lasse sich ein Anspruch auf eine bestimmte Form der Auskunftserteilung nicht ableiten. Der verfolgte presserechtliche Anspruch auf Auskunft darüber, in welcher Form der damalige Ministerpräsident Wulff die Antwort auf eine Anfrage freigegeben hat, könne mit den Mitteln der Sprache erfüllt werden. Der Herausgabe von Dokumenten oder Kopien bedürfe es dafür nicht.

Für den auf eine solche Auskunft (im eigentlichen Sinne) gerichteten Hilfsantrag sei das Rechtsschutzinteresse im Laufe des gerichtlichen Verfahrens weggefallen. Der Prozessbevollmächtigte des Antragstellers habe den Verwaltungsvorgang des Antragsgegners am 14.02.2012 eingesehen. Dem darin enthaltenen E-Mail-Verkehr der Staatskanzlei habe er entnommen, in welcher Form - nämlich durch schriftliche Abzeichnung des Dokuments - der damalige Ministerpräsident die Antwort auf die Landtagsanfrage freigegeben hat.

Der Antragsteller hat trotz des Ergebnisses der Akteneinsicht ausdrücklich an seinem Rechtsschutzbegehren festgehalten.

Gegen die Entscheidung ist die Beschwerde vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg zulässig.

Aktenzeichen: 6 B 1778/12

Artikel-Informationen

erstellt am:
23.02.2012

Ansprechpartner/in:
VPräsVG Ingo Behrens als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Pressestelle
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511/89750-318
Fax: 0511/89750-400

http://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de

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