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Weiterer Eilantrag eines Journalisten auf Gewährung von Auskunft durch die Landesregierung bei Gericht eingegangen

Journalist des Springer-Verlages begehrt Auskunft, in welcher Form der damalige Ministerpräsident Wulff Antwort auf Landtagsanfrage freigegeben hat


Hintergrund ist die Antwort der Landesregierung zu der Anfrage zweier Landtagsabgeordneter, in der es u.a. heißt:

„2. Gab es geschäftliche Beziehungen zwischen Christian Wulff, dem CDU-Kreisverband Osnabrück, dem CDU-Landesverband Niedersachsen, dem CDU-Bundesverband bzw. dem Land Niedersachsen und Herrn Egon Geerkens oder Herrn Klaus Hunold oder irgendeiner Firma, an der Herr Hunold oder Herr Geerkens als Gesellschafter beteiligt waren?“

Der Journalist wandte sich an die Nds. Staatskanzlei mit der Bitte, Auskunft zu geben auf die Frage, in welcher Form der damalige Ministerpräsident Wulff die Antwort freigegeben hat, durch Vorlage der Farbkopie des abgezeichneten Dokuments, hilfsweise durch schriftliche Beantwortung.

Die Nds. Staatskanzlei hat sowohl die Vorlage einer Kopie als auch die hilfsweise begehrte schriftliche Auskunft zur „Form der Freigabe“ verweigert. Sie beruft sich auf § 4 Abs. 2 Nr. 3 des Nds. Pressegesetzes, wonach Auskünfte gegenüber der Presse verweigert werden können, wenn diese ein überwiegendes öffentliches Interesse verletzen würden.

Das Verfahren hat das Aktenzeichen 6 B 1778/12. Das Gericht wird in Form einer Pressemitteilung über den Ausgang des Verfahrens berichten.

Artikel-Informationen

erstellt am:
03.02.2012

Ansprechpartner/in:
VPräsVG Ingo Behrens als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Pressestelle
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511/89750-318
Fax: 0511/89750-400

http://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de

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